AIGHTSHIFT
Version 2.0 · Stand 2026-08-18

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 18. August 2026 · Version 2.0

Diese Fassung ist NICHT anwaltlich geprüft. Geprüft und freigegeben war Version 1.2 vom 2. August 2026. Auf Anweisung vom 18. August 2026 wurden sämtliche Anbieterangaben entfernt, weil das Projekt vorerst privat bleibt. Ein Vertragswerk ohne benannten Vertragspartner ist nicht verwendbar — diese Fassung dient ausschließlich der Dokumentation des Regelwerks. Vor der ersten Bestellung muss eine Fassung mit vollständigen Anbieterangaben erstellt und erneut geprüft werden.

Anbieter

Die Anbieterangaben sind in dieser Fassung bewusst nicht enthalten (siehe Hinweis oben). Solange sie fehlen, kommt über diese Plattform kein Vertrag zustande; die Bestellstrecke ist abgeschaltet.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der über die Plattform AIghtshift zugänglichen Anwendungen ("Apps") zwischen dem Anbieter und dem Kunden.

1.2 Der Anbieter erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und einer vom Kunden angenommenen Bestellübersicht ("Order Form") geht die Order Form vor.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Anbieter entwickelt auf Grundlage der vom Kunden beschriebenen Anforderungen eine individuelle App und stellt sie dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service).

2.2 Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Zusammenfassung, die der Kunde im Aufnahmegespräch bestätigt hat, sowie aus der Order Form. Funktionen, die dort nicht genannt sind, sind nicht Vertragsgegenstand.

2.3 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der App, nicht die Übertragung der Software selbst. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

2.4 Der Anbieter ist berechtigt, die App weiterzuentwickeln und zu verändern, solange der vertraglich vereinbarte Funktionsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Änderungen zum Nachteil des Kunden teilt der Anbieter mindestens 30 Tage im Voraus in Textform mit; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Die Beschreibung einer gewünschten App durch den Kunden stellt noch kein Angebot dar.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Order Form mit den darin genannten Konditionen annimmt und der Anbieter die Anfrage freigibt. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Anfrage anzunehmen.

3.3 Der Zeitpunkt der Annahme dieser AGB und der Order Form wird vom Anbieter gespeichert und ist für den Kunden jederzeit in den Einstellungen der jeweiligen App einsehbar.

4. Einsatz künstlicher Intelligenz

4.1 Der Anbieter setzt zur Erbringung seiner Leistungen in erheblichem Umfang KI-gestützte Systeme ein. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme der Anforderungen, den Entwurf, die Entwicklung, das Testen und den Betrieb der Apps.

4.2 Der Anbieter weist hierauf ausdrücklich hin und verschleiert den Einsatz von KI zu keinem Zeitpunkt. Auf Nachfrage teilt der Anbieter mit, an welchen Stellen KI-Systeme eingesetzt werden.

4.3 Freigaben mit rechtlicher, wirtschaftlicher oder sicherheitsrelevanter Tragweite trifft stets ein Mensch. Ein automatisiert erzeugtes Ergebnis wird nicht ohne menschliche Prüfung ausgeliefert.

4.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass KI-gestützte Systeme fehlerhafte Ergebnisse erzeugen können. Der Kunde ist verpflichtet, Arbeitsergebnisse vor ihrer Verwendung auf Plausibilität zu prüfen, soweit dies nach der Art der Nutzung zumutbar ist.

5. Nutzungsrechte

5.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die App im vereinbarten Umfang für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.

5.2 Nutzungsberechtigt sind ausschließlich die vom Kunden angelegten Nutzerzugänge. Ein Zugang darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Für jede natürliche Person, die die App nutzt, ist ein eigener Zugang erforderlich und zu vergüten.

5.3 Der Kunde darf die App nicht zurückentwickeln, vervielfältigen, vermieten, verleihen oder Dritten zugänglich machen, soweit dies nicht zwingend gesetzlich erlaubt ist.

5.4 Alle Rechte an der Plattform, dem Grundgerüst, den wiederverwendbaren Bausteinen und der zugrunde liegenden Technologie verbleiben beim Anbieter. Dies gilt auch für Bestandteile, die im Rahmen der Entwicklung einer kundenspezifischen App entstanden sind und keinen kundenspezifischen Bezug aufweisen.

5.5 An den vom Kunden eingegebenen Daten erwirbt der Anbieter keine Rechte. Sie bleiben Daten des Kunden.

6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

6.1 Der Kunde stellt dem Anbieter die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung. Verzögerungen, die auf unterbliebener Mitwirkung beruhen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

6.2 Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf, gibt sie nicht an Dritte weiter und teilt dem Anbieter einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich mit.

6.3 Der Kunde verantwortet die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Inhalte. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der App berechtigt ist.

6.4 Der Kunde wird die App nicht in einer Weise nutzen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere nicht durch automatisierte Massenzugriffe außerhalb der vertragsgemäßen Nutzung.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung bemisst sich nach der Anzahl der eingerichteten Nutzer je App und dem in der Order Form genannten Preis je Nutzer und Monat. Der Preis fällt je Nutzer und je App an: Ist ein Nutzer für mehrere Apps freigeschaltet, wird er für jede dieser Apps berechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

7.2 Abgerechnet wird monatlich im Voraus, jeweils am Tag desjenigen Monats, an dem die App freigeschaltet wurde (Abrechnungstag). Die erste Abrechnung erfolgt mit der Freischaltung; für den Zeitraum zwischen Anfrage und Freischaltung entsteht keine Vergütung. Hat ein Monat den Abrechnungstag nicht, erfolgt die Abrechnung am letzten Tag dieses Monats.

7.3 Wird die Zahl der Nutzer im laufenden Abrechnungszeitraum erhöht, wird der zusätzliche Nutzer anteilig ab dem Tag der Einrichtung bis zum nächsten Abrechnungstag berechnet. Wird die Zahl verringert, wirkt dies zum nächsten Abrechnungstag; eine Erstattung für den laufenden Zeitraum erfolgt nicht.

7.4 Ein zum Vertragsbeginn gewährter Rabatt auf den Listenpreis ist in der Order Form ausgewiesen. Er gilt, sofern dort nicht anders angegeben, unbefristet für die Vertragslaufzeit; ein Rechtsanspruch auf Fortgeltung nach einer Vertragsänderung besteht nicht.

7.5 Rechnungen werden elektronisch in Textform an die vom Kunden hinterlegte Rechnungsanschrift übermittelt. Der Kunde hält diese Angaben aktuell.

7.6 Rechnungsbeträge sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, soweit in der Order Form keine abweichende Zahlungsweise vereinbart ist.

7.7 Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Fristsetzung berechtigt, den Zugang zur App zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperre erhalten.

7.8 Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu.

7.9 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8. Verfügbarkeit und Support

8.1 Der Anbieter stellt die App mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Zugang zur Anwendung über das Internet.

8.2 Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Zeiten, in denen die App aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen bei Vorleistern, Netzbetreibern oder höhere Gewalt.

8.3 Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus an und führt sie vorrangig außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch.

8.4 Störungen und Wünsche meldet der Kunde über die Ticketfunktion in seiner App. Der Anbieter bearbeitet Meldungen an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen) und bestätigt den Eingang einer Störungsmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages. Eine bestimmte Wiederherstellungszeit ist nicht geschuldet, soweit sie nicht gesondert vereinbart wurde.

9. Mängelansprüche

9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die App während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es gilt Mietrecht, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

9.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

9.3 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich nach ihrem Erkennen in nachvollziehbarer Form an, insbesondere unter Angabe der Schritte, die zum Auftreten des Mangels führen.

9.4 Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit begründen keine Mängelansprüche.

10. Haftung

10.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

10.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Datenschutz

11.1 Verarbeitet der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor.

11.2 Anwendung und Datenbank werden in der Europäischen Union betrieben. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland findet nicht statt, es sei denn, sie ist mit dem Kunden gesondert vereinbart und nach Kapitel V DSGVO zulässig.

11.3 Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Zugangskontrolle über persönliche Zugänge, Trennung der Daten verschiedener Kunden und verschlüsselte Übertragung.

11.4 Der Anbieter setzt Unterauftragsverarbeiter ein. Diese sind im Vertrag zur Auftragsverarbeitung benannt; über einen Wechsel informiert der Anbieter rechtzeitig in Textform.

12. Vertraulichkeit

12.1 Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie ausschließlich für Zwecke dieses Vertrages.

12.2 Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

12.3 Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz benennen.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung der App und läuft auf unbestimmte Zeit, soweit in der Order Form keine Mindestlaufzeit vereinbart ist.

13.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit in Textform kündigen, spätestens jedoch einen Tag vor dem nächsten Abrechnungstag. Eine später zugehende Kündigung wirkt erst zum darauffolgenden Abrechnungstag; der bereits begonnene Abrechnungszeitraum wird berechnet. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. Der Anbieter kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen.

13.3 Mit Wirksamwerden der Kündigung endet der Zugriff sämtlicher Nutzer auf die App sofort. Der Kunde stellt sicher, dass er zuvor alle Daten abgerufen hat, die er weiterhin benötigt.

13.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13.5 Die Daten des Kunden bleiben nach Vertragsende 30 Tage gespeichert und werden ihm auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Anbieter sie vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Wunsch bestätigt der Anbieter die Löschung in Textform.

14. Änderung dieser AGB

14.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.

14.2 Änderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens 30 Tage vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.

15.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.